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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
1. Geltung
Dem Verkauf unserer Waren und sonstigen Leistungen liegen sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten unsere Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Fall seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung in Textform für jeden einzelnen Fall.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu einschließlich zehn von Hundert behalten wir uns vor.
3. Preise
Maßgebender Preis für die Berechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistungen gültige Preis, zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, bei Warenlieferungen ab Lieferwerk bzw. Lager, einschließlich unserer Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr auf den Besteller über.
Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5. Lieferung
Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.
Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich textlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns textlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall 2 Wochen unterschreiten darf. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das Werk oder Lager unseres Vorlieferanten verlassen hat.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadenersatzansprüche nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
6. Zahlungen
Alle Zahlungen sind an die Firma Alfred Schellenberg GmbH zu leisten. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar: bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Mitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer textlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt: Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
7. Retourenabwicklung
Sämtliche Maß-/Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Sonstige Retouren müssen von unserer Verkaufsleitung textlich genehmigt und „frei Haus“ an die von uns angegebene Adresse geschickt werden, ansonsten wird die Annahme verweigert.
Alle genehmigten Retouren werden mit einem Abschlag von 30 % für Wiederaufbereitung vom seinerzeit berechneten EK-Preis gutgeschrieben. Eventuell gewährte Rabatte bzw. Erstauftragskonditionen sowie Skonti werden ebenfalls berücksichtigt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Rücksendungen im Rahmen der Sachmangelgewährleistung.
8. Eigentumsrechte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber uns nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir auch befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware, die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen, gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über. Übersteigt der Wert, der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zwanzig von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rückzuübertragen.
9. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
10. GewährIeistung
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt: Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; ausgenommen sind Produkte im Sinne des § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB, für die die gesetzliche Gewährleistung gilt. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine textliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels zugegangen ist.
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 11 genannten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
11. Schadenersatz
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt: Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängel oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt: Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, in nachfolgendem Umfang eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einer Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung mangelfreier Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen soll oder den Schutz von Leib oder Leben vom Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Gesellschaftssitz. Wir können den Kunden jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen. Auf die vertraglichen Beziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
13. Schlussbestimmung
Die Rechtswidrigkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen berührt die Verbindlichkeit und die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen – Stand November 2023