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Einfach dämmen und sparen

Winter in den 1980er Jahren: Auf den Straßen spielten die Kinder in dicken Schneehosen und abends kuschelte man sich im Wohnzimmer am besten unter eine Decke. Denn in vielen Wohnhäusern war es zugig und insbesondere dort, wo Rollläden ohne Dämmung eingebaut waren. Heute sind die Winter weniger schneereich, aber sie kommen immer noch unangenehm kalt daher. Und nach wie vor weht dort ein feuchtkalter Wind durchs Zuhause, wo Rollladenkästen nicht gedämmt sind. Davon gibt es leider noch reichlich.

Was viele dabei unterschätzen, ist die versteckte Gefahr, dass sich schnell Schimmel bildet. Der schadet Gebäudesubstanz und Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen. Eine wichtige Gegenmaßnahme ist hier die Rollladenkasten-Dämmung, idealerweise bestehend aus einer hoch wärmedämmenden Styropor- und einer Neopor®- Platte sowie einer atmungsaktiven Diffusions-Trennschicht. So kann feuchte Luft nach außen entweichen und kalte Zugluft nicht mehr eindringen.

Rollladenkasten-Dämmung schnell prüfen

Ungedämmte Rollladenkästen sind die Schwachstellen in der Außenfassade. Hier entstehen Wärmebrücken, die die Zugluft in die Wohnräume und Heizkosten in die Höhe treiben.

Ob der eigene Rollladenkasten ausreichend gedämmt ist, lässt sich mit einem kleinen Trick testen: Einfach eine Kerzenflamme bei geschlossenen Türen und Fenstern vorsichtig in die Nähe der Gurtöffnung am Rollladen halten. Flackert das Kerzenlicht und ist ein Luftzug anhand der Flammenbewegung zu erkennen, kommt offensichtlich zu viel kalte Luft von außen herein.

Mehrwert Energieeffizienz

Gedämmte Rollladenkästen verbessern natürlich die Energieeffizienz einer Immobilie. Zudem muss bei Vermietung oder Verkauf gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiepass vorgelegt werden. Auch hierfür ist die nachträglich ausgeführte Dämmung wichtig. Nicht zuletzt leistet sie so einen wertvollen Beitrag zur Wertsteigerung.

Energieeinsparverordnung beachten

Die EnEV bezieht auch Rollläden und Rollladenkästen mit in ihre Richtlinien ein. Wärmebrücken sind nach der EnEV nicht zulässig und Rollladenkästen müssen nach ENEV bestimmte Werte einhalten:

  • Der U-Wert des Rollladenkastens muss unter 0,6 W / m²K liegen.
  • Die Seitenteile, der Auflagebereich und der wärmegedämmte Revisionsdeckel des Rollladenkastens müssen einen Wärmedurchlasswiderstand R von mehr als 0,55 m²K/W aufweisen.
  • Der Gurtauslass muss eine Lüftungsrate C von weniger als 0,25 m³ pro Stunde (bei 50 PA Druckdifferenz) haben.

Die gute Nachricht: Sind Fenster und Rollläden intakt, können die Rollladenkästen nachträglich gedämmt werden. Damit sind bestehende Wärmebrücken schnell Schnee von gestern.

Heimwerkerfreundlich nachrüsten

Nachträglich gedämmt werden können der Kastenboden, die Seiten und die Kastendecke sowie die Öffnung vorne, also alle Seiten des Rollladenkastens Für eine unkomplizierte Montage sorgt das Nut und Feder-Prinzip: Unsere Dämm-Matten und Dämm-Keile ergänzen sich hier wirkungsvoll und können einfach und sicher zusammengesteckt werden. Heimwerkerfreundlich kann so auch von der Raumseite aus gedämmt werden. Schöner Nebeneffekt einer solchen Dämmung ist der erhöhte Schallschutz. Störende Außengeräusche bleiben damit draußen. So werden Wohnkomfort und Wohlbefinden in vielerlei Hinsicht gesteigert.